Arbeitsweise
Bei der Diagnostik geht es vorrangig darum, sich ein Bild von der Paar– und Beziehungsdynamik, von der elterlichen
Trennungs- und Konfliktdynamik sowie von den familiären Interaktionsprozessen und Kommunikationsmustern zu machen.
Außerdem werden die Entwicklungsmöglichkeiten und Ressourcen des familiären Systems ausgelotet.
Die Diagnostik erfolgt je nach dem fachlichem Hintergrund des / der einzelnen Sachverständigen und wird z.B. nach systemischen
oder bindungstheoretischen Gesichtspunkten durchgeführt.
Beratung leistet der / die Sachverständige, indem er / sie die Eltern über die Auswirkungen der elterlichen Trennung auf die
Kinder informiert, die Folgen hochkonflikthafter elterlicher Auseinandersetzungen auf die Kinder aufzeigt und über die Schädigungen im Hinblick auf die kindliche Entwicklung durch eine destruktive Trennungsdynamik informiert.
Bei der lösungsorientierten gutachtlichen Vorgehensweise werden verschiedene Interventionen während der Begutachtung versucht bzw. eingesetzt. Dies können z.B. Elterngespräche sein oder – mit dem Einverständnis der Eltern - Gespräche mit nicht direkt am Verfahren beteiligten Personen wie z.B. Großeltern oder neuen Lebenspartnern, aber auch die Vereinbarung und Umsetzung von konkreten Schritten und / oder Erprobungsphasen.Auf die Sicht und das Erleben der betroffenen Kinder wird besonderes Augenmerk gerichtet.
Das Kindeswohl wird im Zusammenhang mit der Qualität, der Struktur und der Entwicklung der familiären Bindungen und des familiären Systems gesehen.
Der Erhalt von Eltern–Kind–Beziehungen steht an erster Stelle.
Die Bewertung und Zuordnung des Kindeswillens erfolgt unter Würdigung des gesamten Geschehens, der Perspektive des langfristigen Wohlergehens des jeweiligen Kindes und des Kindeswohls insgesamt.
Nicht die Begutachtung belastet die Kinder, sondern der oft jahrelange Elternstreit und die familiäre Konfliktlage.
Der / die Sachverständige bemüht sich um eine konstruktive Kooperationsbeziehung zu den Eltern und ist mit seinem Verhalten Modell im Hinblick auf die (Wieder) Herstellung elterlicher Kommunikation und Kooperation.
Eine lösungsorientierte Begutachtung endet häufig mit einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen der Eltern zur weiteren Perspektive der Trennungs – und Nachscheidungsfamilie, insbesondere der Kinder.
Über eine gutachtliche Stellungnahme oder ein Kurzgutachten werden diese in das Verfahren eingebracht. Das Familiengericht kann diese Vereinbarungen protokollieren oder gerichtlich genehmigen.
Lösungsorientiert arbeitende Sachverständige sind an einer Professionen übergreifenden Vernetzung und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachkräften interessiert.
Nicht in jedem Fall ist eine lösungsorientierte Begutachtung möglich.
Manchmal führt z.B. die hartnäckige und nicht aufzulösende Kooperationsabwehr eines Elternteils oder beider Elternteile, die verschiedene Ursachen haben kann, dazu, dass nicht lösungsorientiert gearbeitet werden kann.
Dann wird eine Begutachtung in der herkömmlichen Art und Weise durchgeführt und ein ausführliches schriftliches Sachverständigen-Gutachten mit Kindeswohl sichernden Empfehlungen an das Familiengericht gegeben.