Arbeitsweise im Rahmen des Ebersberger Modells ...
Im Verhältnis zu anderen Rechtsanwälten wird sich der Anwalt bemühen, das Gespräch zu suchen und den Austausch von Schriftsätzen durch persönlichen Kontakt zu ergänzen.
Bei allen Beratungen, Verhandlungen und Verfahren wird
der Anwalt darauf hinwirken, dass beide Eltern das Wohl ihres Kindes als den wichtigsten Aspekt begreifen. Dabei wird er behutsam, aber unmissverständlich vermitteln, dass es für die gesunde Entwicklung des Kindes unerlässlich ist, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben und hierin von beiden Elternteilen unterstützt zu werden.
Der Anwalt wird mit anderen beteiligten Professionen vorbehaltlos interdisziplinär zusammenarbeiten. Im familiengerichtlichen Verfahren wird er frühzeitig die Bestellung eines Verfahrenspflegers anregen, wenn sich abzeichnet, dass die Kindes- und Elterninteressen auseinanderfallen.