Ehrenkodex

Verhaltenskodex der Rechtsanwälte im Ebersberger Modell

Mittelpunkt und Ziel in allen Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten ist das Kindeswohl. Zur Stärkung der Elternverantwortung helfen die Rechtsanwälte den Eltern im Interesse ihrer Kinder selbst und zeitnah eine tragfähige Lösung zu finden. Dies erfolgt im Landkreis Ebersberg in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern sowie den Familiengerichten, Verfahrensbeiständen, Beratungsstellen und Sachverständigen.

Im einzelnen halten die Rechtsanwälte folgenden Verhaltenskodex für sinnvoll:

Im Mandantengespräch stellen die Rechtsanwälte die Grundzüge des Ebersberger Modells sowie dieses Verhaltenskodex der Rechtsanwälte dar.

Die Rechtsanwälte bemühen sich um eine außergerichtliche Einigung.

Sorge- und Umgangsfragen werden auch außergerichtlich in getrennten Schriftsätzen erörtert. Die Stellung eines Antrages bei Gericht wird der Gegenseite angekündigt.

Im Antrag wird der Grund der Antragstellung sachlich dargestellt.
Darüber hinaus teilen die Rechtsanwälte die Personalien einschließlich Telefon, Telefax, Handynummern, Email-Adressen aller Beteiligten sowie Benennung des zuständigen Sachbearbeiters beim Jugendamt mit Telefon- und Telefaxnummer mit sowie den Stand der außergerichtlich wahrgenommenen Elternberatung.

Herabsetzende Äußerungen über den anderen Elternteil sollen unterbleiben.
Eine Antragserwiderung ist nicht erforderlich.

Es wird von der Gleichwertigkeit aller am Verfahren Beteiligten ausgegangen.
Die Rechtsanwälte kommunizieren offen, direkt und wertfrei.