Tätigkeit im Rahmen des Ebersberger Modells ...
Rechtsanwälte sehen sich im Familienrecht aufgrund der Unterschiedlichkeit der psychologischen Dynamik jeder einzelnen Familie vor besondere Herausforderungen gestellt. Sind in einer Familie minderjährige Kinder vorhanden, dann richtet sich die Tätigkeit primär an deren wohlverstandenen Interessen aus.
Die Rechtsanwälte im Ebersberger Modell bemühen sich, die Beteiligten zu ermutigen und darin zu unterstützen, ihre Meinungsverschiedenheiten auszuräumen und faire Lösungen zu finden. Dabei wird der Anwalt die Beteiligten dazu auffordern, ehrlich und offen miteinander umzugehen. Die Anwälte im Ebersberger Modell werden sich in keine Angelegenheit so hineinziehen lassen, dass ihre persönlichen Gefühle die Unabhängigkeit ihrer Entscheidungen gefährden.
Sie werden die Mandanten dabei unterstützen, die bestehenden Konflikte möglichst ohne Inanspruchnahme des Gerichts zu lösen. Dabei werden sie die Interessen der minderjährigen Kinder immer in den Vordergrund stellen.Das Wohl der Kinder wird erster und wichtigster Gesichtspunkt bei allen Kindschaftssachen sein.
Dabei wird der Rechtsanwalt klarstellen, dass immer dann, wenn Kinder betroffen sind, die Verhaltensweise des Mandanten Auswirkungen auf die Familie als Ganzes und auf das Verhältnis Kinder zu ihren Eltern haben wird.